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Alarmierung der Rettungskräfte über Mobilfunk

Alarmierung über das Mobilfunknetz - Notrufnummern 112 und 140

Die richtige Vorgehensweise im Notfall
  • Empfang von einem Mobilfunknetz ist vorhanden - Einbuchung in das Netz des eigenen Mobilfunkbetreibers bzw. das eines Roamingpartners ist möglich
Befinden Sie sich in einem Gebiet in dem Ihr Mobilfunkbetreiber bzw. einer der jeweiligen Roamingpartner Empfang bieten, kann die Alarmierung der Rettungskräfte über die Notrufnummer 140 der Bergrettung bzw. über die Notrufnummer 112 erfolgen.
  • Empfang von einem Mobilfunknetz ist nicht vorhanden - Einbuchung in das Netz des eigenen Mobilfunkbetreibers bzw. das eines Roamingpartners ist nicht möglich
Sollten Sie keinen Zugang zum eigenem Mobilfunknetz haben, schalten Sie Ihr Mobilfunkgerät aus und geben nach erneutem Einschalten statt der PIN sofort die Notrufnummer 112 ein!
Das Mobilfunkgerät wird direkt nach dem Wählen dieser Notrufnummer automatisch und betreiberunabhängig in das Mobilfunknetz mit dem besten Empfang eingebucht und eine Verbindung mit der Notrufzentrale hergestellt.
  • Empfang von einem Mobilfunknetz ist weiterhin nicht möglich
Ist weiterhin kein Empfang zu einem Mobilfunknetz möglich, verändern Sie Ihren Standort und wählen regelmäßig die Notrufnummer 112.


Weitere Informationen
  • Werden Sie Zeuge eines Notfalls können Sie eventuell vorhandene Mobilfunkgeräte auch ohne Kenntnis der PIN verwenden, indem Sie das Gerät ausschalten und nach erneutem Einschalten sofort die Nummer 112 eingeben und anwählen.
  • Von Mobilfunkgeräten mit Wertkarten kann die Notrufnummer 112 auch ohne Guthaben angerufen werden.
  • Bei fast allen Mobilfunkgeräten kann die Notrufnummer 112 auch bei aktivierter Tastensperre gewählt werden.
  • In grenznahen Gebieten kann es abhängig von der jeweiligen Einbuchung in vorhandene Mobilfunknetze vorkommen, dass ein Notruf über die Nummer 112 in eine Notrufzentrale in einem anderen Land weitergeleitet wird.
  • Die Notrufnummer 112 kann in Österreich über jedes Festnetztelefon, alle öffentlichen Telefone und Mobilfunkgeräte gebührenfrei angerufen werden.

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